Ab Montag, 11.05.2020, ist die Wiederaufnahme des kontaktlosen Sportbetriebs unter strengen Auflagen in Bayern wieder möglich.
Die Abteilung Tennis ist in der Lage, sämtliche Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs umzusetzen.
Ab 12.05.2020 eröffnet die Tennisabteilung wieder mit eingeschränktem Spielbetrieb. Hierzu hat die Abteilungsleitung ein umfangreiches Konzept bezüglich der Umsetzung der vorgeschriebenen Verhaltensweisen und Maßnahmen erstellt.
Folgende Dokumente können eingesehen und heruntergeladen werden:
- Konzept zum eingeschränkten Spielbetrieb
- Aushang Desinfektionsstation
- Aushang besondere Verhaltensregeln
- Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV
- Stellungnahme der Professoren Gottschalk und Zielen zur Übertragung des Corona-Virus beim Tennis
Um im Infektionsfalle Kontakte nachvollziehen zu können, müssen die erforderlichen Personalien jedes Spielers festgehalten werden. Dazu hat sich jeder Spieler in eine ausgehängte Liste einzutragen. |
Folgende Voraussetzungen müssen gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei Eröffnung des Spielbetrieb gegeben sein und werden durch die Tennisabteilung auch gewährleistet:
• Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen.
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