Corona-Virus-Ticker
16.12.2020
Harter Lockdown vom 16.12. bis mindestens 10.01.2021.
Dies bedeutet, dass auch weiterhin sämtliche Sportanlagen des TSV Rottenburg geschlossen bleiben müssen und auch keinerlei Veranstaltungen stattfinden können.
Die Geschäftsstelle bleibt geschlossen, nimmt ihre Aufgaben jedoch weiterhin wahr (Homeoffice). Näheres auf unserer Homepage unter „Geschäftsstelle“ https://tsv-rottenburg.de/geschaeftsstelle
Für Mitglieder der Abteilung BRSG (Rehasport): Bitte beachten Sie das Online-Angebot der Abteilung Rehasport, das weiterhin besteht: siehe unten
01.12.2020
Reha-Sportgruppe bietet für Mitglieder der Abteilung BRSG Online-Übungsstunden an
(für weitere Infos bitte Hier klicken).
29.10.2020
Aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung heute umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 2. November.
So wurden in der heutigen Ministerratssitzung folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:
• Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist
zunächst bis Ende November einzustellen.
• Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
• Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
• Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie
ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als
Lieferservice angeboten werden.
• Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.
Somit sind der gesamte Sportbetrieb sowie sämtliche Veranstaltungen des TSV Rottenburg vom 02.11.2020 bis einschließlich 30.11.2020 einzustellen bzw. nicht durchzuführen.
- Am So., 18.10.2020 wurde im Landkreis Landshut der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 überschritten, was automatisch weitere Beschränkungen zur Folge hat. Für den TSV Rottenburg bedeutet dies, dass sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen (Weihnachtsfeiern, Christbaumversteigerungen, Abteilungsversammlungen usw.) nicht stattfinden können. Welche Auswirkungen die Überschreitung des Grenzwertes für den Sportbetrieb hat, ist noch nicht bekannt. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV sowie die folgenden Anmerkungen.
- 19.10.2020: Aufgrund der hohen Coronazahlen finden Rehasportstunden und auch die Präventiv-Kursangebote nicht mehr statt.
Wann der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann, wird in der Presse und auf dieser Seite bekanntgegeben.
- 19.10.2020: Die Schulsporthallen des Landkreises Landshut (hier die Turnhalle der Förderschule) sind ab sofort geschlossen
- 09.09.2020: Die Abteilung Turnen beginnt wieder mit Damengymnastik (Mi., 19:30 – 20:30 Uhr)
- 13.08.2020: Ab sofort findet das Training der Volleyballabteilung wieder in der Halle statt.
- 08.09.2020: Unmittelbar nach den Sommerferien wird auch die Abteilung Karate das Training wieder aufnehmen.
- 10.07.2020: Abteilung Volleyball nimmt Sportbetrieb wieder auf.
- 29.06.2020: Abteilung Turnen: Bodygym findet ab 29.06.2020 wieder statt.
- 26.06.2020: Abteilung Handball nimmt Sportbetrieb wieder auf
- 24.06.2020: Abteilung Fußball beginnt Training vorerst für G-Jugend auf dem Sportplatz
- 19.06.2020: Abteilung Badminton nimmt Sportbetrieb wieder auf
- 15.06.2020 : Abteilung BRSG beginnt wieder mit Reha-Sport
- 26.05.2020 : Abteilung Leichtathletik nimmt Sportbetrieb wieder auf
- 12.05.2020 : Tennisabteilung nimmt Sportbetrieb mit Einschränkungen wieder auf
Ab Mittwoch, 08.07.2020 können nach Beschluss der Bayer. Staatsregierung Sportvereine weitere Lockerungen im Sport umsetzen.
Aufgrund der fast täglichen, vielfältigen Veränderungen, können die Angaben bezüglich der Wiederaufnahme des Sportbetriebs nicht immer aktuell gehalten werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Abteilungsleiter (siehe Abteilungen).
Nach wie vor sind eine Fülle von Vorgaben zu beachten. Diese können Sie aus den aktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV vom 23.10.2020 entnehmen.
Jede Abteilung, die den Sportbetrieb wieder aufnehmen möchte, hat ein Hygienekonzept zu erstellen, das vom Vorstand des Vereins genehmigt werden muss. Bei Nutzung einer Sporteinrichtung der Stadt Rottenburg
bzw. des Landkreises Landshut, muss dieses Konzept auch diesen Behörden vorgelegt werden. Erst dann können Landkreis bzw. Stadt die jeweilige Sportanlage freigeben.
Die einzelnen Konzepte sind auf den Seiten der entsprechenden Abteilungen einsehbar.
Die Geschäftsstelle bleibt für den Parteiverkehr weiterhin geschlossen, der Betrieb wird jedoch aufrecht erhalten (Homeoffice). Der Briefkasten wird regelmäßig geleert. Sollten Unterschriften, z.B. zum Nachweis der Mitgliedschaft gegenüber Krankenkassen benötigt werden, können die Vordrucke in den Briefkasten geworfen werden und werden nach der Bearbeitung den Mitgliedern wieder zugesandt. Die Erreichbarkeit per Email ist weiterhin gewährleistet. (geschaeftsstelle@tsv-rottenburg.de)